Die meisten Freelancer arbeiten als Einzelunternehmer oder in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit einem Kollegen. Sie sind zur Privatentnahme und Privateinlage berechtigt. In der Buchhaltung müssen sie solche Entnahmen und Einlagen über ein sogenanntes Privatkonto führen. Wichtig zu wissen ist, dass sich weder die Privatentnahme von Bargeld oder vom Bankkonto noch die Privateinlage auf den Gewinn auswirkt und umsatzsteuerfrei ist. Sie verändern zunächst lediglich Ihr Betriebsvermögen.